Informationen zum Immatrikulationsverfahren

Da Sie kein EU-Bürger sind, verwenden Sie bitte die elektronische Kopie Ihres Zulassungsbescheids, sobald Sie dieses vom Immatrikulationsamt erhalten haben, um das Visumantragsverfahren sofort einzuleiten. Es kann sehr zeitaufwändig sein.  Das Immatrikulationsamt versendet keine weiteren Dokumente per Post.  

Weitere Informationen darüber, welche Schritte Sie für Ihre erfolgreiche Einschreibung unternehmen müssen, finden Sie hier.

Letzte Änderung: 02.09.2024 - Ansprechpartner: Webmaster