Studienorganisation
Empfohlener Zeitplan für die Abgabe der Masterarbeit zur Vermeidung weiterer Studiengebühren
Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt sechs Monate und beginnt mit der aktenkundigen Ausgabe des Themas durch das Prüfungsamt (vgl. § 22 Abs. 2 und 5 SPO). Es ist notwendig, dass Sie Ihr Thema und die Arbeit schriftlich beim Prüfungsamt anmelden. Die Masterarbeit muss nach ihrer Fertigstellung im Prüfungsamt aktenkundig abgegeben/eingereicht werden. Bitte vereinbaren Sie hierfür unbedingt im Vorfeld einen Termin.
Ihre individuelle Frist zur Abgabe der Masterarbeit finden Sie auf jenem Dokument, welches Sie vom Prüfungsamt erhalten und welches die Ausgabe des Themas der Masterarbeit („Anmeldung“) mit entsprechendem Titel offiziell bestätigt.
Bitte beachten Sie:
Es ist durchaus möglich, dass Ihre individuelle Bearbeitungsfrist nicht mit unseren Hinweisen betreffend die Vermeidung weiterer Studiengebühren übereinstimmt.
Wenn Sie die Zahlung weiterer Studiengebühren für das nachfolgende Semester vermeiden wollen, muss die Masterarbeit jeweils spätestens
- bis zum 10. Januar (Wintersemester) bzw.
- bis zum 10. Juli (Sommersemester)
abgegeben werden. Sollte die Arbeit später eingereicht werden, reichen die Leistungen der OVGU (Erstellung von Gutachten und Zeugnis) über das entsprechende Semester hinaus, so dass wir uns vorbehalten, auch für das nachfolgende Semester noch einmal Studiengebühren einzufordern.
Empfohlener Zeitplan*
Geplanter Abschluss |
Ausgabe des Themas der Masterarbeit („Anmeldung“) |
Abgabe der Masterarbeit |
Ausstellung Zeugnis** |
Wintersemester |
10. Juli (des vorherigen Sommersemesters) |
10. Januar |
spätestens 31. März |
Sommersemester |
10. Januar (des vorherigen Wintersemesters) |
10. Juli
|
spätestens 30. September |
*Der empfohlene Zeitplan ergibt sich aus der maximalen Bearbeitungszeit zur Erstellung der Gutachten (6 Wochen - siehe § 22 Abs. 10 SPO) und der benötigten Bearbeitungszeit für die Erstellung der Zeugnisunterlagen (bis zu 8 Wochen - siehe § 24 Abs. 5 SPO).
**Voraussetzung dafür ist die vollständige Bezahlung der Studiengebühren für alle erbrachten Semester.